Veranstalter:

LG Mauerweg Berlin e.V.
Brettnacher Straße 24
14167 Berlin
Organisation und Rennleitung: Heinz Zipprian
Mail: etappenlauf@lgmauerweg.de
Webseite: www.lgmauerweg.de

Allgemeines und Charakter der Veranstaltung:

Beim Etappenlauf „Thüringer Wald“ handelt es sich um einen Lauf (wahlweise auch Wanderung) mit sechs Tagesetappen. Jeden Tag wird von einem anderen Ort aus gestartet; gemeinsam haben alle Etappen das Ziel in Oberhof – direkt am Hotel Thüringenschanze.

Der Etappenlauf „Thüringer Wald“ bietet täglich zwei verschiedene Distanzen, zwischen denen die Teilnehmer sich beliebig entscheiden können: jeweils etwa 50 km und 25 km, wobei die kürzere Distanz auch als Wanderung möglich ist.

Die Strecke ist nicht markiert, verläuft aber häufig auf gekennzeichneten Wanderwegen.
Es gibt sowohl eine Tages- als auch Gesamtwertung. 

Die Teilnehmerliste und die Laufergebnisse werden auf der Webseite der LG Mauerweg Berlin e. V. veröffentlicht und außerdem der DUV für die Statistik (nur die 50 km Distanz) übermittelt.

Geplante Start- und Zielzeiten:

Abfahrt des Shuttlebusses: 8:00 Uhr am Hotel Thüringenschanze

Start der 50 km Läufer*innen: 9:00 Uhr
Start der 25 km Läufer*innen: 9:45 Uhr

Zielschluss für alle: 18:00 Uhr

Jeder Teilnehmer kann sein Tempo laufen bzw. wandern, es wird nicht in geschlossener Gruppe gelaufen.

Strecke:

Die Strecke ist nicht markiert. Der Veranstalter stellt für jede Etappe einen GPS-Track zur Verfügung, der von der Webseite www.lgmauerweg.de heruntergeladen werden kann. Die finale Version wird etwa einen Monat vor dem Lauf zur Verfügung stehen.

Der Veranstalter behält sich jedoch vor, den Streckenverlauf jederzeit ändern zu können, wenn dies aus Sicht des Veranstalters erforderlich ist.

Die Teilnehmer verpflichten sich, den vorgegebenen Streckenverlauf einzuhalten. Wir behalten uns vor, die korrekte Einhaltung der Strecke durch Stichproben zu kontrollieren.

1. Etappe (5. Mai): Friedrichroda – Tambach-Dietharz – Oberhof: 52 km (26 km)

2. Etappe (6. Mai): Ilmenau – Manebach – Oberhof: 53 km (27 km)

3. Etappe (7. Mai): Suhl – Zella-Mehlis – Oberhof: 53 km (25 km)

4. Etappe (8. Mai): Floh-Seligenthal – Steinbach-Hallenberg – Oberhof: 53 km (24 km)

5. Etappe (9. Mai): Schleusingen – Schmiedefeld – Oberhof: 53 km (25 km)

6. Etappe (10. Mai): Bad Liebenstein – Struth-Helmersdorf – Oberhof: 53 km (26 km)

Verpflegungsposten:

Auf allen Etappen wird es jeweils 4 Verpflegungsposten (bzw. 2 Verpflegungsposten auf der kurzen Distanz) geben. Neben Getränken (Wasser, Schorle, Tee, Brühe, Cola etc.) gibt es auch „läufergerechte Lebensmittel“ – also alles, was lecker schmeckt, neue Energie spendet und UltraläuferInnen gerne zu sich nehmen. Die Veranstaltungsleitung ist bemüht, das Angebot abwechslungsreich und regional zu gestalten.

Aus Gründen des Umweltschutzes sind alle an den VPs anfallenden Abfälle auch dort zu entsorgen.

Bitte Wünsche bezüglich der Ernährung (z.B. bei gesundheitlichen Einschränkungen) rechtzeitig beim Veranstalter anmelden. Wir werden versuchen, diese so gut wie möglich zu berücksichtigen!

Verkehrsregeln:

Ein Teil der Strecke verläuft auf öffentlichen Geh- und Radwegen. Hier und da werden aber auch Straßen gekreuzt bzw. es wird an Straßen entlanggelaufen. Deshalb ist die Straßenverkehrsordnung unbedingt und jederzeit einzuhalten!

Regelverstöße:

Nachgewiesene Regelverstöße werden nach Ermessen der Rennleitung mit Zeitstrafen oder Disqualifikation geahndet. Regelverstöße sind z. B. unsportliches Verhalten, Abkürzen, Fahrzeugbenutzung, Veränderung der Startnummer oder Verstöße gegen die Straßenverkehrsordnung. Bei schweren Verstößen wie dem Überqueren roter Ampelanlagen oder geschlossener Bahnübergänge erfolgt die Disqualifikation.

Eine Disqualifikation kann ebenso bei Nichtmitführen der Pflichtausrüstung (siehe dazu auch Punkt „Pflichtausrüstung“) erfolgen.

Pflichtausrüstung:

Jeder Teilnehmer muss einen Trink-/Faltbecher mit sich führen, da wir aus Gründen des Umweltschutzes keine Becher an den VPs ausgeben. Zusätzlich sollte jeder mindestens 0,5 Liter Getränk ab jedem Verpflegungspunkt mit sich führen. Bei entsprechenden Wetterbedingungen kann die Rennleitung dies vorab zur Pflicht erklären.

Während des Rennens muss der Teilnehmer ein funktionstüchtiges, eingeschaltetes Handy dabeihaben. Die Rufnummer ist bei der Anmeldung anzugeben. Ein Wechsel der Handynummer ist spätestens bei der Abholung der Startunterlagen mitzuteilen. Die Rennleitung wird Testanrufe unter einer unmittelbar vor dem Lauf bekanntgegebenen Rufnummer durchführen und bei Nichterreichbarkeit bzw. keinem zeitnahen Rückruf über eine entsprechende Strafe entscheiden.

Mitzuführen ist außerdem ein 1. Hilfe-Pack, mindestens jedoch eine Rettungsdecke (Goldfolie).

Umweltschutz:

Teilweise werden Naturschutzgebiete durchlaufen. Es ist darauf zu achten, Müll in die dafür vorgesehenen Behälter zu werfen.

Zeitnahme und Cut-Off-Zeiten:

Die Zeitnahme erfolgt manuell. Die Cut-Off-Zeiten berechnen sich regulär nach einer Mindestgeschwindigkeit von 6 km/h bzw. 10 min/km für die 50 km-Distanz bzw. 3 km/h bzw. 20 min/km für die 25 km-Distanz.

Bitte gebt uns immer am Vorabend beim jeweiligen Briefing Bescheid, welche Strecke (Distanz) ihr am nächsten Tag laufen möchtet.

Teilnehmer, die nach den angegebenen Zeiten den jeweiligen Verpflegungspunkt nicht verlassen haben, müssen das Rennen beenden und werden nicht gewertet.

Wird nach Verlassen des letzten Verpflegungspunktes erkennbar, dass Läufer das Zielzeitlimit deutlich überschreiten werden, kann die Leitung des letzten Verpflegungspunktes für diese Teilnehmer das Rennen für beendet erklären. Diese Läufer können den Lauf auf eigene Verantwortung ohne Wertung beenden, in der Ergebnisliste erscheint ein „DNF“. Die Teilnahme an den weiteren Etappen bleibt davon unberührt. Eine Gesamtwertung kann jedoch nicht mehr erfolgen.

Unterkunft:

Hotel Thüringenschanze in Oberhof

Unterbringung im Doppelzimmer mit Halbpension

Teilnehmerlimit und Teilnahmegebühr:

LeistungenGebührLimit
Etappenläufer mit
Übernachtung
Startunterlagen für 6 Etappen
Versorgung während des Laufes an 6 Tagen Shuttle zum jeweiligen Startort Gpx-Track zum Download
Urkunde + Medaille(n)
7 Übernachtungen mit Halbpension
980 €Max. 44
Tagesläufer (max. 3 Etappen)Startunterlagen für die jeweilige Etappe
Versorgung während des Laufes
Gpx-Track zum Download
Urkunde
Shuttle von Oberhof zum Start nur nach Verfügbarkeit (plus 10 €)
40 €Kein Limit

Anmeldung und Zahlungsbedingungen:

Anmeldungen sind ab dem 30. September 2023 über unsere Webseite/raceresult www.lgmauerweg.de möglich – Anmeldeschluss ist der 31. Januar 2024 (sofern das Teilnehmerlimit nicht vorher erreicht ist – ggf. wird eine Warteliste eingerichtet).

Danach ist nur noch eine Anmeldung als Tagesläufer möglich (bis zum 20. April 2024).

Der Veranstalter behält sich vor, einzelne Teilnehmer ohne Angabe von Gründen abzulehnen. Sollte die Teilnahmegebühr bereits bezahlt sein, wird diese umgehend zurückerstattet.

Bis spätestens 14 Tage nach der Anmeldung ist eine Anzahlung der Teilnahmegebühr in Höhe von 300 € fällig; die Restzahlung ist bis zum 31. Januar 2024 auf das Konto der LG Mauerweg Berlin e.V. zu überweisen (Verwendungszweck: Etappenlauf 2024 + Name des Teilnehmers):

Deutsche Skatbank
Kontoinhaber: LG Mauerweg Berlin e.V.
Kontonummer: 453 7505IBAN: DE92 8306 54 08 0004 5375 05
BLZ: 830 654 08BIC : GENODEF1SLR

Eine Übertragung des Startplatzes auf eine andere Person ist bis zum 20. April 2024 möglich, sofern dies dem Veranstalter vorab schriftlich mitgeteilt und eine Gebühr von 30 € entrichtet wird. Eine Erstattung bzw. Teilerstattung der Teilnahmegebühr ist nicht möglich.

Haftungsausschluss:

Der Teilnehmer des Etappenlaufes „Thüringer Wald“ erklärt sich damit einverstanden, dass der Veranstalter oder seine Vertreter, Organe, Beauftragten und Erfüllungsgehilfen nicht für Schäden und Verletzungen jeder Art haften, die im Zusammenhang mit der Durchführung der Veranstaltung entstanden sind oder entstehen können. Die Haftungsbeschränkung gilt nicht für Schäden, die vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht werden und auch nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer fahrlässigen oder vorsätzlichen Pflichtverletzung des Veranstalters oder eines Angestellten, Arbeitnehmers, Vertreters, Organs oder Erfüllungsgehilfen des Veranstalters beruhen. Die Haftungsbeschränkung gilt ferner nicht für Schäden, die auf der Verletzung einer sog. Kardinalpflicht (d.h. einer vertraglichen Pflicht, welche die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Erfüllung der Teilnehmer/die Teilnehmerin regelmäßig vertraut und vertrauen darf) beruhen. Soweit die Haftung des Veranstalters nach dem vorstehenden Abschnitt eingeschränkt wird, gilt dies auch für die persönliche Haftung der Angestellten, Arbeitnehmer, Vertreter, Organe und Erfüllungsgehilfen des Veranstalters. 

Dieser Haftungsausschluss gilt auch für die Sponsoren der Veranstaltung, die Organisatoren und die Eigentümer/Besitzer/Pächter privater Wege/Flächen bzw. deren Vertreter. 

Darüber hinaus anerkennt der Teilnehmer, dass der Veranstalter, seine Vertreter und Beauftragten nicht für solche Schäden einzustehen hat, die ein anderer Teilnehmer verursacht. Die Teilnehmer haften stattdessen untereinander für vorsätzliche und grob fahrlässig verursachte Schäden. Die Haftung ist in solchen Fällen ebenfalls auf Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit beschränkt.

Soweit keine vorsätzliche Pflichtverletzung angelastet wird, ist der Anspruch auf Schadenersatz dem Grunde und der Höhe nach auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt.

Der Veranstalter übernimmt keine Haftung für unentgeltlich verwahrte Gegenstände des Teilnehmers.

Für Fundgegenstände, die nach Abschluss der Siegerehrung nicht abgeholt sind, besteht kein Anspruch auf Nachsendung. Diese werden 14 Tage nach der Veranstaltung entsorgt.

Stand: 07.09.2023 (Änderungen vorbehalten)